Aus gegebenem Anlass müssen wir Sie sowohl in ihrem eigenen Interesse als auch im Interesse unserer Mitarbeiter höflich darum bitten, bis auf weiteres persönliche Besprechungstermine in unserer Kanzlei alleine wahrzunehmen.
Seit Ende der vergangenen Woche erhalten Besitzer der vom "VW-Dieselskandal" Fahrzeuge, die im Klageregister der noch anhängigen Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG eingetragen waren, Schreiben des Konzerns mit der Bitte um Mittelung, ob Interesse an einem Vergleichsschluss besteht. Angeboten wird eine (der Höhe nach vom jeweiligen fahrzeugabhängige) pauschale Entschädigungszahlung gegen Abgabe einer umfänglichen Abfindungserklärung.
Auch für den Fall, dass die kommenden Tage und Wochen gegebenenfalls Ausgangsbeschränkungen mit sich bringen oder Sie aus gegebenem Anlass auf einen persönlichen Besuch in der Kanzlei verzichten möchten, stehen wir Ihnen uneingeschränkt (auf Wunsch auch kontaktlos) zur Verfügung.