Seit Ende der vergangenen Woche erhalten Besitzer der vom "VW-Dieselskandal" Fahrzeuge, die im Klageregister der noch anhängigen Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG eingetragen waren, Schreiben des Konzerns mit der Bitte um Mittelung, ob Interesse an einem Vergleichsschluss besteht. Angeboten wird eine (der Höhe nach vom jeweiligen fahrzeugabhängige) pauschale Entschädigungszahlung gegen Abgabe einer umfänglichen Abfindungserklärung.
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