Eine bis heute immer wieder problematische Schadenspositionen bei Verkehrsunfällen sind die anfallenden Kosten für die Nutzung eines Mietwagens für die Dauer der Instandsetzung des Unfallfahrzeuges bzw. der Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges.
Direkt zu Beginn: Das ersehnte womöglich alles klärende Urteil des BGH zum „Dieselskandal“ existiert bis dato immer noch nicht. Vorhanden ist allerdings nunmehr mindestens ein Hinweisbeschluss mit einer "Marschrichtung".