Mehr als jedes andere Rechtsgebiet ist das Mietrecht durch ständige Änderungen der Rechtsprechung geprägt. Die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung ist sowohl für Vermieter wie auch für Mieter wichtig. So kann es bei Streitigkeiten um den Fortbestand oder Inhalt eines Mietverhältnisses für den Mieter oft um existentielle Fragen und für den Vermieter um nicht unerhebliche Vermögenswerte gehen.
Dies alles sind Gründe nicht zu zögern, eine zuverlässige anwaltliche Beratung durch den Fachmann in Anspruch zu nehmen, nicht zuletzt um drohende Risiken realistisch einschätzen zu können bzw. um bestehende Rechte erfolgreich durchzusetzen oder unbegründete Forderungen abzuwehren.
Unsere Kenntnisse in den Bereichen der Gestaltung von Mietverträgen, der Vertragsbeendigung, der Fassung von Kündigungen oder ihrer Abwehr, der Betriebskostenabrechnung, der Mängel von Mietwohnungen und dergleichen vertiefen wir ständig durch regelmäßige Fortbildungen.