Rechtsgebiet

Verkehrsrecht

Die komplexe Materie des Verkehrsrechts umfasst neben der Geltendmachung von Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall den gesamten Bereich des Fahrerlaubnisrechts, sämtliche Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von Kraftfahrzeugen sowie die Verteidigung im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren anlässlich eines Verkehrsdelikts.

Wir kümmern uns insbesondere um die schnelle und vollständige Realisierung Ihrer sämtlichen Schadensersatzansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung nach einem Verkehrsunfall.
Dies betrifft sowohl die Geltendmachung von Sachschäden (Fahrzeugschaden, Wertminderung, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall etc.) als auch Personenschäden (Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Haushaltsausfallschaden etc.).

Unberechtigten Kürzungen der Versicherungen treten wir mit unserer langjährigen Erfahrung und großen Fachkenntnis entgegen. Unsere Betreuung beginnt sofort nach dem Unfall! Eine eigene Kontaktaufnahme mit der gegnerischen Haftpflicht ist nicht erforderlich.

Die Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung gelten hierbei übrigens als Teil des Schadensersatzanspruchs; sind also vollumfänglich von der gegnerischen Versicherung zu tragen.

Unsere Anwälte für das Verkehrsrecht