In seiner jüngst veröffentlichten Entscheidung vom 25.09.2018 (VI ZR 65/18) hatte sich der BGH ein weiteres Mal mit der Frage der Erstattung von Verbringungskosten (Kosten des Fahrzeugtransportes z.B. zu externen Lackierbetrieben) zu befassen.
Zwar eine Niederlage für den Kläger beim OLG Braunschweig; aber damit darf nun mit einer ersten BGH-Entscheidung zum sog. Abgasskandal gerechnet werden.