Im privaten Baurecht geht es in aller Regel um die Frage, mit welchem Inhalt ein Bauvertrag zustande gekommen ist, sowie darum, ob und ggf. welche Gewährleistungsrechte dem Auftraggeber zustehen. Im Falle zahlreicher oder schwerwiegender Baumängel ist häufig auch die Notwendigkeit der Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens – Beweissicherung – erforderlich. Streitigkeiten auf dem Gebiet des Baurechtes betreffen meist in tatsächlicher wie auch in rechtlicher Hinsicht äußerst komplexe Sachverhalte. Im Hinblick hierauf sowie wegen der für den Mandanten hohen wirtschaftlichen Bedeutung ist die Inanspruchnahme anwaltlichen Beistandes nicht nur empfehlenswert, sondern regelmäßig auch unverzichtbar.
Das öffentliche Baurecht befasst sich mit der Frage, ob ein Bauvorhaben formal und materiell rechtlich zulässig ist. Es geht also um die Frage, ob eine Baugenehmigung erteilt werden kann oder muss. Ggf. geht es auch um die Frage, ob das Bauvorhaben eines Nachbarn durch Rechtsmittel gegen eine dem Nachbarn erteilte Baugenehmigung verhindert werden kann.