Rechtsgebiet

Strafrecht

Wer mit dem Strafrecht in Berührung kommt, braucht in der Regel schnelle und effektive Hilfe. Eine strafrechtliche Verurteilung ist der wohl erheblichste staatliche Eingriff in die Rechte des Einzelnen. Schon die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahren stellt eine rechtliche- und persönliche Belastung dar, die je nach Art und Schwere des Vorwurfes sowie der getroffenen Maßnahmen eine schwere Beeinträchtigung des Privatlebens mit sich bringt. 

Eine Verhaftung oder Durchsuchung (oder das Drohen einer solchen Maßnahme) bedarf hierbei ebenso der Mitwirkung erfahrener Strafverteidiger wie schon die bloße Bekanntgabe eines Ermittlungsverfahrens durch Übersendung einer schriftlichen Beschuldigtenanhörung. 

Wir sorgen für vollständige Akteneinsicht und beraten Sie ausführlich über die Sach- und Rechtslage, erfolgsversprechende Verteidigungsansätze und etwa zu erwartende Rechtsfolgen einer möglichen Verurteilung oder anderer verfahrensbeendender Maßnahmen. Unsere Verteidigertätigkeit erstreckt sich sodann über die Fertigung etwaiger Stellungnahmen und Einlegung notwendiger Rechtsbehelfe gegen Beschlüsse im Ermittlungsverfahren bis hin zur Verteidigung in der Hauptverhandlung mit allen dort notwendigerweise zu stellenden Anträgen.

Selbstverständlich übernehmen wir auch Pflichtverteidigungen, soweit die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Unsere Anwälte für das Strafrecht