Anwaltlicher Beistand im Bereich des Bußgeldrechtes wird häufig in verkehrsrechtlichen Sachverhalten benötigt. Wohl fast jeder Autofahrer wurde schon einmal "geblitzt".
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen oder anderen Verstößen gegen die StVO droht ein Bußgeld, ein Fahrverbot oder schlimmstenfalls sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Nicht zuletzt mit Blick auf das im Jahre 2014 entscheidend geänderte Gesetz betreffend das Fahreignungsregister (Punkte in Flensburg) empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung schon bei Erhalt eines Anhörungsbogens im Bußgeldverfahren.
Mit unserer langjährigen Erfahrung insbesondere im Bereich verkehrsrechtlicher Bußgeldsachen bieten wir Ihnen eine rechtlich fundierte Beratung und Verteidigung in allen bußgeldrechtlichen- und den zugehörigen verwaltungsrechtlichen Fragen insbesondere auch zum Fahrerlaubnisrecht.
Wir bieten Ihnen aktuelles Fachwissen zu allen relevanten rechtlichen und auch technischen Aspekten; wie unter anderem zu Fragen der Zulässigkeit von Messverfahren im Rahmen der Verkehrsüberwachung.