Rechtsgebiet

Arbeitsrecht

Tagtäglich müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich arbeitsrechtlichen Fragen stellen. Dies gilt bei der Gestaltung und Abänderung von Arbeitsverträgen, des Ausspruchs einer außerordentlichen bzw. einer ordentlichen Kündigung, der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Mobbing, des Ausspruchs bzw. Entfernung von Abmahnungen, der Geltendmachung von Lohn-/Gehaltsansprüchen, der Erteilung bzw. der Korrektur von Zeugnissen, der Ausübung des Direktionsrechtes bzw. der Vornahme einer Versetzung, der Verhandlung von Sozialplänen und Interessenausgleichen. Wir vertreten Sie vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht, vor Integrationsämtern, bei der Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen und Einigungsstellen.

Unsere Anwälte für das Arbeitsrecht