Das zu Beginn des Jahres 2018 in Kraft getretene „neue Baurecht“ betrifft entgegen seiner Bezeichnung nicht nur baurechtliche Sachverhalte. Es bringt vielmehr eine Vielzahl entscheidender gesetzlicher Änderungen mit sich, die den gesamten Bereich der Werk- und Kaufverträge betreffen. Die wichtigsten Änderungen stellen wir in aller gebotenen Kürze vor.
Entgegen der Auffassung vieler Versicherer bedarf es weder bei Totalschäden noch bei Reparaturschäden nach Verkehrsunfällen einer "Freigabeerklärung", bevor das Unfallfahrzeug verkauft oder repariert wird.