Zum vermeintlichen "Schadenmanagement"
von Axel Dammer
Mit dem sog. "Schadenmanagement" gerieren sich KFZ-Haftpflichtversicherer in zynischer Weise als vertrauensvoller Ansprechpartner des Geschädigten. Dabei werden von der Versicherung - wie von jedem Anspruchsgegner - natürlich vorrangig die eigenen Interessen bzw. die Interessen des Unfallgegners vertreten.
Eine Forsa-Umfrage unter erfahrenen Verkehrsanwälten zeigt, dass die Regulierungspraxis darüber hinaus nicht gemäß Rechtslage erfolgt; sondern zulasten des Geschädigten aus rein wirtschaftlichen Gesichtpunkten.
Lesenswert hierzu ist dieser Artikel aus der Rheinischen Post.
Das Ergebnis der Umfrage können wir nur erneut zum Anlass für unsere dringende Empfehlung nehmen, nach einem Verkehrsunfall - auch gerade bei klarer Haftungslage - von Beginn an keinen Kontakt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu suchen, sondern einen erfahrenen Verkehrsanwalt mit der Unfallabwicklung zu beauftragen.
Hierzu ein weiteres Mal das eindeutige Zitat des Oberlandesgerichts Frankfurt:
Hierzu ein Zitat des OLG Frankfurt (Urteil v. 02.12.14; 22 U 171/13):
Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unseren früheren Beitrag: