Reform der Strafprozessordnung
von Axel Dammer
Die im Sommer in Kraft getretenen Neuregelungen der Strafprozessordnung bringen weitreichendere Befugnisse der Ermittlungsbehörden mit sich. Das betrifft nicht nur Beschuldigte, sondern insbesondere auch Zeugen. Die frühzeitige Hinzuziehung eines Verteidigers oder ggf. sogar Zeugenbeistandes ist nach der Reform umso mehr angezeigt.
Zum Beispiel:
So sind künftig Blutentnahmen bei Straßenverkehrsdelikten auch ohne Anordnung eines Richters zulässig, sondern können durch die Polizei angeordnet werden.
Für Zeugen besteht bei polizeilicher Vorladung nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen eine Erscheinenspflicht zur Vernehmung. Zur Klärung und Geltendmachung etwaiger Zeugnis- oder Aussageverweigerungsrechte ist anwaltliche Beratung dringend erforderlich.
Für Beweisanträge können durch das Gericht künftig Fristen gesetzt werden, nach deren Ablauf der gewünschte Beweis nicht mehr erhoben wird.